Kurzhinweise für FOS-Bewerber
Ziel der Fachoberschule
Die Fachoberschule baut auf dem mittleren Schulabschluss auf und schließt ab
a) nach der 12.Klasse mit der allgemeinen Fachhochschulreife
b) nach der 13.Klasse mit der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife.
Das Ziel der Fachoberschule ist also das Erreichen der Studierfähigkeit.
Ausbildungsrichtungen
Die Staatliche Fachoberschule Erlangen bietet die drei Ausbildungsrichtungen
an. Bereits bei der Anmeldung müssen sich die Bewerber für
eine dieser Ausbildungsrichtungen entscheiden, wobei die Vorkenntnisse
und das Studienziel berücksichtigt werden sollten.
Unterricht und fachpraktische Ausbildung
Die Fachoberschule bietet in allen Jahrgangsstufen allgemein bildenden und profilbezogenen Unterricht (vgl. >>Stundentafel), der sich stark je nach Ausbildungsrichtung unterscheiden kann. Der Unterricht baut auf dem Niveau der Realschule in den einzelnen Fächern auf, d.h. in vielen Fächern werden Vorkenntnisse vorausgesetzt.
In der 11. Jahrgangsstufe wechselt Unterricht und fachpraktische
Ausbildung in Betrieben und Behörden, Lehrwerkstätten oder
sozialen Einrichtungen (je nach Ausbildungsrichtung) ab. An der
Fachoberschule Erlangen findet die fachpraktische Ausbildung im
zweiwöchentlichen Wechsel (siehe >>Phasenplan) mit dem schulischen Unterricht statt. >>Die fpA-Stellen werden von der Schule gestellt.
Zugangsvoraussetzungen zur Fachoberschule
Voraussetzung für den Eintritt in die 11.Klasse ist ein mittlerer
Schulabschluss sowie die Eignung für den Bildungsgang der
Fachoberschule.
Die Eignung kann nachgewiesen werden durch
- die Oberstufenreife des Gymnasiums (Vorrückungserlaubnis in die 11. Klasse) oder
- einen Notenschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis des mittleren Schulabschlusses.
Fehlt eine der drei Noten im Zeugnis der mittleren Reife, so ist im fehlenden Fach eine Feststellungsprüfung abzulegen.
Reichen die Noten im Zeugnis der mittleren Reife zur Aufnahme an die
FOS nicht aus, so ist eine Aufnahme in die FOS nicht möglich.
Haben sich Bewerber zur Ausbildungsrichtung Gestaltung der
verpflichtenden Aufnahmeprüfung nicht erfolgreich unterzogen,
können sie sich an einer anderen FOS für eine andere
Ausbildungsrichtung anmelden. Gleichzeitige Anmeldung an mehreren
Fachoberschulen ist nicht zulässig. Ein erstmaliger Eintritt in
die FOS ist nur in die 11.Klasse möglich. Nicht alle Zeugnisse der
mittleren Reife bescheinigen Kenntnisse, die zum erfolgreichen Besuch
der Fachoberschule ausreichend sind – lassen Sie sich von unserem
>>Beratungslehrer vor der Anmeldung entsprechend beraten.
Anmeldung für die Fachoberschule
Die Termine entnehmen Sie bitte dem Terminkalender im laufenden Schuljahr!
Bei einer Anmeldung sind vorzulegen
- a) der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldebogen
- b) die Geburtsurkunde zur Einsicht
- c) das Zeugnis der mittleren Reife oder – falls dies
noch nicht vorliegt – das Original des Halbjahreszeugnis der
derzeit besuchten Schule. Dieses Zeugnis verbleibt bis zum Ende des
Anmeldezeitraums an der FOS.
- d) Bei nicht unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch: amtliches Führungszeugnis.
Können die Unterlagen nicht schon bei der Anmeldung vorgelegt werden, sind sie nachzureichen
– ansonsten wird die Anmeldung gestrichen. Wer den
Anmeldezeitraum versäumt, kann sich an drei Nachmeldeterminen mit
o.g. Unterlagen auf eine Warteliste setzen lassen, über eine
Aufnahme kann jedoch frühestens in der ersten Woche der
Sommerferien, spätestens zu Beginn des Schuljahres entschieden
werden.
Die Schüler der beiden Erlanger Realschulen können sich über ihre Schule anmelden.
Zusätzliche Informationen zur FOS erhalten Sie auch in der
Broschüre "Berufliche Oberschule Bayern" (Herausgeber: Bayer.
Kultusministerium).
Diese kann unter >>hier heruntergeladen werden.
Eintritt in die FOS 13
Besonders befähigte Schülerinnen und Schüler
(Notendurchschnitt mindestens 2,8 im Abschlusszeugnis der
Fachoberschule FOS12) können die FOS 13 besuchen. Diese melden
sich i.d.R. über die in der 12.Klasse besuchte Schule im o.g.
Anmeldezeitraum an. Zu diesem Zeitpunkt steht allerdings noch nicht
fest, ob der erforderliche Notendurchschnitt auch erreicht wird. Wird
er verfehlt, ist eine Aufnahme in die 13.Klasse nicht möglich.
Über das Zustandekommen von Klassen in den einzelnen
Ausbildungsrichtungen am Schulstandort kann erst nach Bekannt-werden
der Anmeldezahlen entschieden werden. Sofern für eine
Ausbildungsrichtung keine Klasse angeboten werden kann, werden die
Bewerber von der Schule darüber informiert. Die Anmeldung gilt in
diesem Fall auch bei Wechsel an eine andere Schule als fristgerecht.
Eine gleichzeitige Anmeldung an mehreren Schulen ist nicht zulässig.
Über die FOS 13 können folgende Abschlüsse erworben werden:
· Fachgebundene HochschulreifeDieser Abschluss
berechtigt zum Studium an Hochschulen / Universitäten in
bestimmten Fächern. Genaue Informationen bekommen Sie >>hier.
· Allgemeine HochschulreifeZusätzlich
zum Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife ist für die
allgemeine Hochschulreife ein Nachweis ausreichender Kenntnisse in
einer zweiten Fremdsprache (Französisch, Latein, Italienisch,
Spanisch, Russisch) erforderlich Der Nachweis kann erfolgen
- - durch die Note aus dem Unterricht früher besuchter Schulen oder
- - durch den Besuch des Wahlpflichtunterrichtes in der 12. und 13. Jahrgangsstufe der FOS(*) oder
- - durch die Ergänzungsprüfung(**) in einer zweiten Fremdsprache
(*) Beim Fremdsprachenangebot arbeiten die Schulen einer Region
zusammen. Es kann vorkommen, dass ein Angebot aus der 12.Klasse am
Standort der FOS13 nicht fortgesetzt werden kann.
(**) Beispiele zur Prüfung finden Sie hier: >Hinweise zur Ergänzungsprüfung in einer 2. Fremdsprache
Näheres erfahren Sie an der Schule oder in der >>Schulordnung FOBOSO.
Beachten Sie besonders folgende Paragraphen: (§27(6), §46
(Seminar), §68(2) (Zeugnis), §73(allgemeine Hochschulreife)
Und die >>Hinweise zur Ergänzungsprüfung in einer 2. Fremdsprache.