Kurzhinweise für FOS-Bewerber

Ziel der Fachoberschule
Die Fachoberschule baut auf dem mittleren Schulabschluss auf und schließt ab
a) nach der 12.Klasse mit der allgemeinen Fachhochschulreife
b) nach der 13.Klasse mit der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife.

Das Ziel der Fachoberschule ist also das Erreichen der Studierfähigkeit.

Ausbildungsrichtungen
Die Staatliche Fachoberschule Erlangen bietet die drei Ausbildungsrichtungen
an. Bereits bei der Anmeldung müssen sich die Bewerber für eine dieser Ausbildungsrichtungen entscheiden, wobei die Vorkenntnisse und das Studienziel berücksichtigt werden sollten.

Unterricht und fachpraktische Ausbildung
Die Fachoberschule bietet in allen Jahrgangsstufen allgemein bildenden und profilbezogenen Unterricht (vgl. >>Stundentafel), der sich stark je nach Ausbildungsrichtung unterscheiden kann. Der Unterricht baut auf dem Niveau der Realschule in den einzelnen Fächern auf, d.h. in vielen Fächern werden Vorkenntnisse vorausgesetzt.
In der 11. Jahrgangsstufe wechselt Unterricht und fachpraktische Ausbildung in Betrieben und Behörden, Lehrwerkstätten oder sozialen Einrichtungen (je nach Ausbildungsrichtung) ab. An der Fachoberschule Erlangen findet die fachpraktische Ausbildung im zweiwöchentlichen Wechsel (siehe >>Phasenplan) mit dem schulischen Unterricht statt. >>Die fpA-Stellen werden von der Schule gestellt.

Zugangsvoraussetzungen zur Fachoberschule
Voraussetzung für den Eintritt in die 11.Klasse ist ein mittlerer Schulabschluss sowie die Eignung für den Bildungsgang der Fachoberschule.
Die Eignung kann nachgewiesen werden durch
- die Oberstufenreife des Gymnasiums (Vorrückungserlaubnis in die 11. Klasse) oder
- einen Notenschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis des mittleren Schulabschlusses.
Fehlt eine der drei Noten im Zeugnis der mittleren Reife, so ist im fehlenden Fach eine Feststellungsprüfung abzulegen.
Reichen die Noten im Zeugnis der mittleren Reife zur Aufnahme an die FOS nicht aus, so ist eine Aufnahme in die FOS nicht möglich. Haben sich Bewerber zur Ausbildungsrichtung Gestaltung der verpflichtenden Aufnahmeprüfung nicht erfolgreich unterzogen, können sie sich an einer anderen FOS für eine andere Ausbildungsrichtung anmelden. Gleichzeitige Anmeldung an mehreren Fachoberschulen ist nicht zulässig. Ein erstmaliger Eintritt in die FOS ist nur in die 11.Klasse möglich. Nicht alle Zeugnisse der mittleren Reife bescheinigen Kenntnisse, die zum erfolgreichen Besuch der Fachoberschule ausreichend sind – lassen Sie sich von unserem >>Beratungslehrer vor der Anmeldung entsprechend beraten.

Anmeldung für die Fachoberschule
Die Termine entnehmen Sie bitte dem Terminkalender im laufenden Schuljahr!
 Bei einer Anmeldung sind vorzulegen

Können die Unterlagen nicht schon bei der Anmeldung vorgelegt werden, sind sie nachzureichen – ansonsten wird die Anmeldung gestrichen. Wer den Anmeldezeitraum versäumt, kann sich an drei Nachmeldeterminen mit o.g. Unterlagen auf eine Warteliste setzen lassen, über eine Aufnahme kann jedoch frühestens in der ersten Woche der Sommerferien, spätestens zu Beginn des Schuljahres entschieden werden.
Die Schüler der beiden Erlanger Realschulen können sich über ihre Schule anmelden.
Zusätzliche Informationen zur FOS erhalten Sie auch in der Broschüre "Berufliche Oberschule Bayern" (Herausgeber: Bayer. Kultusministerium).
Diese kann unter >>hier heruntergeladen werden.

Eintritt in die FOS 13
Besonders befähigte Schülerinnen und Schüler (Notendurchschnitt mindestens 2,8 im Abschlusszeugnis der Fachoberschule FOS12) können die FOS 13 besuchen. Diese melden sich i.d.R. über die in der 12.Klasse besuchte Schule im o.g. Anmeldezeitraum an. Zu diesem Zeitpunkt steht allerdings noch nicht fest, ob der erforderliche Notendurchschnitt auch erreicht wird. Wird er verfehlt, ist eine Aufnahme in die 13.Klasse nicht möglich. Über das Zustandekommen von Klassen in den einzelnen Ausbildungsrichtungen am Schulstandort kann erst nach Bekannt-werden der Anmeldezahlen entschieden werden. Sofern für eine Ausbildungsrichtung keine Klasse angeboten werden kann, werden die Bewerber von der Schule darüber informiert. Die Anmeldung gilt in diesem Fall auch bei Wechsel an eine andere Schule als fristgerecht.
Eine gleichzeitige Anmeldung an mehreren Schulen ist nicht zulässig.

Über die FOS 13 können folgende Abschlüsse erworben werden:
· Fachgebundene HochschulreifeDieser Abschluss berechtigt zum Studium an Hochschulen / Universitäten in bestimmten Fächern. Genaue Informationen bekommen Sie >>hier.

· Allgemeine HochschulreifeZusätzlich zum Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife ist für die allgemeine Hochschulreife ein Nachweis ausreichender Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache (Französisch, Latein, Italienisch, Spanisch, Russisch) erforderlich Der Nachweis kann erfolgen (*) Beim Fremdsprachenangebot arbeiten die Schulen einer Region zusammen. Es kann vorkommen, dass ein Angebot aus der 12.Klasse am Standort der FOS13 nicht fortgesetzt werden kann.
(**) Beispiele zur Prüfung finden Sie hier: >Hinweise zur Ergänzungsprüfung in einer 2. Fremdsprache

Näheres erfahren Sie an der Schule oder in der >>Schulordnung FOBOSO.
Beachten Sie besonders folgende Paragraphen: (§27(6), §46 (Seminar), §68(2) (Zeugnis), §73(allgemeine Hochschulreife)
Und die >>Hinweise zur Ergänzungsprüfung in einer 2. Fremdsprache.